Naturschutz im Waldl: Der Biber darf bleiben
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In unserem Waldl hat sich vor einigen Jahren ein Biber angesiedelt. Nicht jeder freut sich darüber, doch er hat
das Recht zu bleiben Die Marktgemeinde Wiener Neudorf handelt im Sinne des Natur- bzw Artenschutzes
entsprechend der NÖ Biberverordnung 2019.
Vom Gesetz geschützt. Der Biber ist durch seine Lebensweise ein Landschaftsgestalter, der mit seiner Aktivität zum Wasserrückhalt in der Landschaft (wichtig für Trockenperioden!) und zum Anstieg der Artenvielfalt beiträgt. Leider hat sich das wandernde Nagetier durch sein natürliches Verhalten (z.B. Dammbauten, Röhren, Nagetätigkeiten) auch bei uns in Wiener Neudorf nicht nur Freunde gemacht. Mancher würde ihn gerne vertreiben, andere wiederum gleich vernichten. Doch der Biber ist in Wiener Neudorf heimisch und durch das Gesetz geschützt. So darf er weder umgesiedelt oder gar getötet, noch sein Bau entfernt werden (Ausnahmen sind drohende verheerende wirtschaftliche Schäden, Überflutungen oder Schäden an öffentlicher Infrastruktur, oä. siehe NÖ Biber Verordnung 2019).
So lebt ein Biber. Strukturreiche Auwälder, wo das Wasser nur langsam fließt oder überhaupt steht, bilden den Kernlebensraum eines Bibers. Sie leben monogam und die meiste Zeit im Familienverband.
Jungbiber bleiben bis zur Geschlechtsreife bei den Eltern, danach müssen sie sich ihr eigenes Revier suchen. Die wandernden Tiere leben auf der Suche nach einem Lebensraum und einem Partner eine Zeit lang als Einzelgänger. So auch
der Biber, den es ins Neudorfer Waldl an den Mödlingbach verschlagen hat. Und wie es seinem Wesen entspricht, hat er seinen Lebensraum gestaltet: Damit er seine Nahrung schwimmend erreichen kann benötigt er eine gewisse Tiefe, dafür musste er das Gewässer aufstauen. Außerdem fällt er hin und wieder einen Baum als Wintervorrat und baut ein aus Ästen und Zweigen bestehendes „Nahrungsfloß“, das er vor seinen Bau legt. Davon kann er sich dann auch bei zugefrorener Wasseroberfläche ernähren.
Früher gejagt, heute geschützt. Mitte des 19. Jahrhunderts kam es durch übermäßiges Jagen zur Ausrottung des Bibers in Österreich. Er wurde sowohl als Speise in der Fastenzeit, zur Herstellung von Hüten aus Biberfell und als Aphrodisiakum genutzt. Zwischen 1976 und 1982 erfolgten im Rahmen von Artenschutzprojekten im Gebiet der Lobau und den Donauauen
mehrere Wiederansiedelungsversuche mit europäischen Bibern aus Schweden und Polen. Der erste Schritt für die Rückkehr des Bibers nach Österreich war somit getan.
Steckbrief Biber – Europas größtes Nagetier
• Ca. 1,3 m lang, mehr als 30 kg
• dichtes und wasserfestes Haarkleid
• stromlinienförmiger Körper und abgeflachter Schwanz („Kelle“)
• Schwimmhäute
• kräftige Krallen zum Graben und Greifen
• Nagezähne: kann Bäume mit einem Durchmesser bis zu 10 cm innerhalb einer Nacht fällen
• Pflanzenfresser
Selbst, wenn er in mancher Augen großen „Schaden“ anrichtet, Vergleichszahlen bestätigen, dass die Stürme der letzten Jahre um ein Vielfaches mehr Bäume entwurzelt oder abgebrochen haben als das braune Nagetier es getan hat. Hier heißt es wohl leben und leben lassen! Für ein gutes Miteinander.
Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Biber.html