Wir schützen unseren Altort
Das neue Raumordnungsprogramm und der Bebauungsplan liegen auf
Die Marktgemeinde Wiener Neudorf hat 2021 eine Bausperre für den Altort verordnet. In dieser Zeit durften nur unter ganz bestimmten (Ausnahme-) Bedingungen bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Unser Altortgebiet zu schützen und zu erhalten, das war unter anderem die Zielsetzung. 2022 wurde diese Bausperre verlängert, um sich intensiv mit der baulichen Grundlagenforschung für die Erhaltung des Altorts zu beschäftigen. Bis 3. Oktober 2023 liegt nunmehr der Entwurf zur Änderung des Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes im Gemeindeamt zur Einsicht auf. Die Beurteilung der Gebäude erfolgte nach einer von vier Kategorien, um die prägende Struktur der bestehenden Objekte im Untersuchungsraum zu dokumentieren.
Denkmalschutz und historisch gewachsene Charakteristika
Bei den drei Kategorien „Objekte unter Denkmalschutz“, „schutzwürdige Objekte“ und „Bedeutsame Objekte“ handelt es sich um Bauobjekte, die zum äußeren Erscheinungsbild des Ortsbildes wesentlich beitragen. Bei der vierten Kategorie „Sonstige Objekte“ handelt es sich um sogenannte Baukörper, die keinen geschichtlichen oder künstlerischen Wert aufweisen und um unbebaute Grundstücke.
Bauliche Veränderung? Ja, aber nur angepasst an das Nachbarhaus
Eine wesentliche Zielsetzung im Geltungsbereich ist, dass bei Neu-, Zu- und Umbauten die Bauwerke an die prägenden Strukturen der benachbarten Bestandsgebäude anzupassen sind. Da im Altortgebiet kein Abbruchverbot verordnet werden kann (Ausnahme bilden hier nur die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude), ist bei Abbruch und Neubau von Objekten der Kategorie „schutzwürdigen Objekte“ oder „bedeutsamen Objekte“ auf den Gesamteindruck zu achten und gegebenenfalls auch für Wiederherstellung der dokumentierten Elemente zu sorgen.
Anpassungen des Altortes im Bebauungsplan zur Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes
Die Zielsetzung bei den Anpassungen ist, dass die vorhandene Struktur und das historisch gewachsene Erscheinungsbild erhalten bleiben. Dazu werden vor allem die Bebauungsdichte, die Bauklassen bzw. maximalen Gebäudehöhen in Bezug zum Baublock überprüft und reglementiert. Um den prägenden Straßenraum zu erhalten, werden Ein- und Ausfahrtsverbote, Baufluchtlinien mit Anbauverpflichtungen und hintere bzw. innere Baufluchtlinien, sowie Freiflächen zur Erhaltung des inneren Grünraumes festgelegt.