Pflegeberatung
Auch beim neuen Erwachsenenschutzgesetz steht die Selbstbestimmung im Mittelpunkt.
Dieses neue Erwachsenenschutzgesetz tritt am 1.7.2018 in Kraft
Folgende Neuerungen ergeben sich:
Neben der bereits bekannten Vorsorgevollmacht gibt es noch die „ gewählte Erwachsenenvertretung“, die „ gesetzliche Erwachsenenvertretung“ und die „ gerichtliche Erwachsenenvertretung“.
TIPP: Rechtzeitig informieren!
Im
Jänner 2018 finden die Sprechstunden am 24.01.2018 . und am 31.01.2018 statt.
Ort: Gemeindeamt, Europaplatz 2. 2351 Wiener Neudorf