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Europawahl 9. Juni 2024

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist derzeit durch 19 Mitglieder (von insgesamt 705) im Europäischen Parlament vertreten.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen.

Am 9. Juni 2024 ist die Abgabe Ihrer Stimme wie immer in Ihrem Wahlsprengel in Ihrer Heimatgemeinde von 7 bis 16 Uhr  möglich. Sie können Ihr Wahllokal nicht persönlich aufsuchen, sind verhindert, im Ausland oder unterwegs? Mit einer Wahlkarte können Sie von allerorts aus wählen. Bereits jetzt können Sie Ihre Wahlkarte unter meinewahlkarte.at online beantragen. Ab 21. Mai ist die Beantragung persönlich auch im Gemeindeamt möglich. Alle wichtigen Details über das Wählen und die Wahlkarte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie
• spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
• am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind;
• Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde
am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren haben.


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
• am Wahltag in jedem Wahllokal,
• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Gemeindeamt oder durch Übermittlung der Wahlkarte an die Bezirkshauptmannschaft.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen,  Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).


Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Persönliche Beantragung, Versendung und Abholung der Wahlkarten am Gemeindeamt, wird ab dem 21. Mai 2024 möglich sein.
Online können Sie Ihre Wahlkarte bereits jetzt beantragen.

Bürger:innen der Marktgemeinde Wiener Neudorf können unter folgendem Link eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 beantragen: www.meinewahlkarte.at
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen
Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder über Internet unter www.meinewahlkarte.at):
• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch,5. Juni 2024),
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag,7. Juni 2024, 12 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (persönlich mit Ausweis, nicht telefonisch):
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni
2024, 12 Uhr).


Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)


Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
• Angabe der Passnummer
• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde


Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.


Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

• Wahlkarten können ab 21. Mai 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
• Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie

• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
• Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben.
• Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich

Wahlkarte beantragen

Bürger:innen der Marktgemeinde Wiener Neudorf können unter folgendem Link ab  28. März 2024 eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 beantragen: www.meinewahlkarte.at

 

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