Die Strafregisterbescheinigung/Führungszeugnis/Leumundszeugnis erhalten Sie im Bürgerservice.

Folgende Unterlagen sind auf die Gemeinde mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich

Für eine “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” ist zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation im Original abgestempelte und unterschriebene Bestätigung erforderlich.

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