Saalreservierung Altes Rathaus: Veranstalter

Name

Veranstaltung

Mehrfachauswahl
Aufnahme in den öffentlichen Veranstaltungskalender erwünscht:

Vorbereitungs-, Probe-, Auf- & Abbauzeiten

Von
Bis
Von
Bis

Kosten (inkl. 20% USt)

  • Festsaal
    • bis 4 Stunden € 120,-
    • jede weitere Stunde € 30,-
    • jedoch mindestens € 120
  • Festsaal & Galerie
    • Hochzeitspauschale für 3 Tage € 420,-
    • Vorbereitung/Nachbereitung € 30,- pro Stunde
  • Galerie
    • Ausstellungspauschale (Do-So) € 300,-
    • Vorbereitung/Nachbereitung € 30,- pro Stunde
bitte gewünschte Räumlichkeiten ankreuzen

Anforderungen

Wichtige Informationen

Kosten

Die Veranstaltungsstätte ist nur zu den angegebene Zeiten betretbar. Die Zeiten ausserhalb der Pauschale werden mit dem angegeben Tarif verrechnet.

Saalreservierungsformular und Genehmigung

Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare zur Genehmigung vorgelegt. Die Saalreservierung ist erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung der Marktgemeinde Wiener Neudorf gültig.

Veranstaltungsanmeldung

Laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen spätestens vier Wochen davor im Gemeindeamt anzumelden. Bei der Anmeldung sind € 14,30 Gebühren gem. Gebührengesetz 1957 i.d.d.g.F. und € 54,50 Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Storno

22 – 30 Tage vor Termin = 50%
8 – 21 Tage vor Termin = 75%
0 – 7 Tage vor Termin = 100%

Räumung der Räumlichkeiten nach der Veranstaltung

Die Räumung der Räumlichkeiten (z.B. Dekorationsgegenstände) hat unmittelbar nach Veranstaltungsende zu erfolgen.

Musik

Die Marktgemeinde Wiener Neudorf weist darauf hin, dass sämtliche Musikdarbietungen nach dem Urheberrechtsgesetz anmelde- & entgeltungspflichtig sind. Weitere Infos sowie AKM-Anmeldungen finden sie unter www.akm.co.at

Einwilligung

Hiermit erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass meine personenbezogenen Daten, nämlich , von der Marktgemeinde Wiener Neudorf zum Zwecke der Saalreservierung verarbeitet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt Diese Zustimmung kann ich jederzeit mittels Brief an die Marktgemeinde Wiener Neudorf, Europaplatz 2, 2351 Wiener Neudorf oder per Email an datenschutz@wiener-neudorf.gv.at widerrufen. Der Zugang meines Widerrufs macht die weitere Verarbeitung meiner Daten auf Basis der Einwilligung unzulässig, hat aber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit vor dem Widerruf. Ihnen steht das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Datenübertragung zu. Das Informationsblatt zu unserer Datenschutzerklärung ist unter https://www.wiener-neudorf.gv.at/kontakt/informationen-zum-datenschutz/ abrufbar.

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