+++ STURMWARNUNG+++ Ab Donnerstag 26.06.2025, 16:00 Uhr bis Freitag 27.06.2025, 00:00 Uhr ist mit Spitzen von 90 km/h zu rechnen!!!
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Veranstalter

Name

Veranstaltung

Erst-Helfer

Erst-Helfer Stellvertreter

Mehrfachauswahl
Aufnahme in den öffentlichen Veranstaltungskalender erwünscht:

Vorbereitungs-, Probe-, Auf- & Abbauzeiten

Von
Bis
Von
Bis
Aufstellung
Gewählter Wert: 100
Anforderungen

Kosten (inkl. 20% USt)

  • Tagespauschale 09:00 – 23:00 Uhr
    € 1.920,-
  • jede weitere Stunde
    € 96,-
  • Reinigungsgebühr pro Tischtuch
    € 2,50

Technik

Die Tagespauschale beinhaltet die vorhanden Lichttechnik inkl. einen Lichttechniker. In der Pauschale ist keine Tontechnik inkludiert.

Kontakt Tontechnik:
M4M Eventtechnik
Bernie Scholz
info@m4m.co.at
+436504400720

Kontakt Freizeitzentrum

für etwaige Frage wie Saalaufstellung, Technik, etc.  kontaktieren sie das Team des Freizeitzentrum. Nähere Informationen finden sie hier

Wichtige Informationen

Kosten

Die Veranstaltungsstätte ist nur zu den angegebene Zeiten betretbar. Die Zeiten ausserhalb der Pauschale werden mit dem angegeben Tarif verrechnet.

Saalreservierungsformular und Genehmigung

Die Saalreservierung ist erst nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung der Marktgemeinde Wiener Neudorf gültig.

Veranstaltungsanmeldung

Laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen undbedingt vier Wochen davor im Gemeindeamt anzumelden. Bei der Anmeldung sind € 14,30 Gebühren gem. Gebührengesetz 1957 i.d.d.g.F. und € 54,50 Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Storno

22 – 30 Tage vor Termin = 50%
8 – 21 Tage vor Termin = 75%
0 – 7 Tage vor Termin = 100%

Räumung der Räumlichkeiten nach der Veranstaltung

Die Räumung der Räumlichkeiten (z.B. Deko, Getränk, Gastrozubehör, …) hat unmittelbar nach Veranstaltungsende zu erfolgen

Musik

Die Marktgemeinde Wiener Neudorf weist darauf hin, dass sämtliche Musikdarbietungen nach dem Urheberrechtsgesetz anmelde- & entgeltungspflichtig sind. Weitere Infos sowie AKM-Anmeldungen finden sie unter www.akm.co.at

Benefizveranstaltung

Bei nachweislich karikativer Nutzung besteht über einen Antrag die Möglichkeit die anfallende Saalgebühr um bis zu 50% herabzusetzen

Vorbeugender Brandschutz

  • Die Hausordnung muss verpflichtend eingehalten werden
  • Das Hantieren mit offenen Licht und Feuer ist grundsätzlich verboten
  • Es gilt das gesetztliche Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden
  • Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Ausgänge (auch Notausgäönge und Fluchtwege) unversperrt und in voller Breite passierbar sind und Vorplätze bzw. Zufahrten zu Ausgängen (auch Notausgänge) frei sind.
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Einwilligung

Hiermit erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass meine personenbezogenen Daten, nämlich , von der Marktgemeinde Wiener Neudorf zum Zwecke der Saalreservierung verarbeitet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt Diese Zustimmung kann ich jederzeit mittels Brief an die Marktgemeinde Wiener Neudorf, Europaplatz 2, 2351 Wiener Neudorf oder per Email an datenschutz@wiener-neudorf.gv.at widerrufen. Der Zugang meines Widerrufs macht die weitere Verarbeitung meiner Daten auf Basis der Einwilligung unzulässig, hat aber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit vor dem Widerruf. Ihnen steht das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Datenübertragung zu. Das Informationsblatt zu unserer Datenschutzerklärung ist unter https://www.wiener-neudorf.gv.at/kontakt/informationen-zum-datenschutz/ abrufbar.

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