Hinweis: Bei Babys und Kleinkindern: mit Geburtsurkunde – bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Bei pflegebedürftigen Personen: mit Bestätigung des Arztes (Diese muss beim Onlineformular hochgeladen werden)
In der Windeltonne dürfen ausschließlich Windeln (und ggf. noch z.B. Reinigungstücher) entsorgt werden. Die Firma Saubermacher wird, im Auftrag der Marktgemeinde Wiener Neudorf, stichprobenartig Überprüfungen durchführen. Die Marktgemeinde Wiener Neudorf behält sich vor, bei Nichteinhaltung die Windeltonne einzuziehen bzw. gebührenmäßig in eine Restmülltonne “umzuwandeln”. Die Vorgaben des GEsetzgebers und die Abfallwirschaftsordnung der Marktgemeinde Wiener Neudorf sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist mit den im NÖ-Abfallwirtschaftsgesetz vorgesehenen Sanktionen zu rechnen.
Die Tonne ist als Windeltonne gekennzeichnet und wird ausschließlich gemeinsam mit der vorhandenen Mekam- oder Restmülltonne jeden zweiten Donnerstag entleert (T8A und T8B+R). Die Windeln werden mit dem Restmüll in der Müllverbrennungsanlage verbrannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Windeltonne. Der Betrag ist ein jährlicher Fixbetrag.
Die Abrechnung erfolgt über den GVA Mödling, Kampstraße 1, 2344 Maria Enzersdorf gemeinsam mit der laufenden Abrechnung der Abfallwirtschaftsgebühren. Sobald die Windeltonne nicht mehr benötigt wird, ist diese beim Gemeindeamt schriftlich abzumelden.
Hiermit erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass meine personenbezogenen Daten, nämlich , von der Marktgemeinde Wiener Neudorf zum Zwecke der Saalreservierung verarbeitet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt Diese Zustimmung kann ich jederzeit mittels Brief an die Marktgemeinde Wiener Neudorf, Europaplatz 2, 2351 Wiener Neudorf oder per Email an datenschutz@wiener-neudorf.gv.at widerrufen. Der Zugang meines Widerrufs macht die weitere Verarbeitung meiner Daten auf Basis der Einwilligung unzulässig, hat aber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit vor dem Widerruf. Ihnen steht das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Datenübertragung zu. Das Informationsblatt zu unserer Datenschutzerklärung ist unter https://www.wiener-neudorf.gv.at/kontakt/informationen-zum-datenschutz/ abrufbar.
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