Ab September 2025 stellt Ihnen die Gemeinde an dieser Stelle Informationen von allgemeinem Interesse gemäß § 2 IFG zur Verfügung, soweit diese nicht bereits anderweitig (z. B. über die elektronische Amtstafel, öffentliche Register etc.) abrufbar sind.
Über das zukünftig untenstehende Web-Interface können Sie zudem gemeindespezifische Anfragen stellen.