Die Verfahrenskosten belaufen sich derzeit auf € 110,00.- Die Antragstellung ist mindestens zwei Wochen vor dem gewünschtem Benützungstermin einzureichen.
Für die Freihaltung der beanspruchten Flächen werden Straßenverkehrszeichen gemäß § 52/13b (Halte- und Parkverbot) verordnet, weclhe zeitgerecht durch den Antragsteller oder dessen Beauftragten aufzustellen sind.
Hiermit erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung, dass meine personenbezogenen Daten, nämlich , von der Marktgemeinde Wiener Neudorf zum Zwecke der Saalreservierung verarbeitet werden. Die Speicherung der Daten erfolgt darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt Diese Zustimmung kann ich jederzeit mittels Brief an die Marktgemeinde Wiener Neudorf, Europaplatz 2, 2351 Wiener Neudorf oder per Email an datenschutz@wiener-neudorf.gv.at widerrufen. Der Zugang meines Widerrufs macht die weitere Verarbeitung meiner Daten auf Basis der Einwilligung unzulässig, hat aber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit vor dem Widerruf. Ihnen steht das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Datenübertragung zu. Das Informationsblatt zu unserer Datenschutzerklärung ist unter https://www.wiener-neudorf.gv.at/kontakt/informationen-zum-datenschutz/ abrufbar.
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