Die Strafregisterbescheinigung/Führungszeugnis/Leumundszeugnis erhalten Sie im Bürgerservice.
Folgende Unterlagen sind auf die Gemeinde mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit/en) – z.B. Reisepass oder Personalausweis
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich
Für eine “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” ist zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation im Original abgestempelte und unterschriebene Bestätigung erforderlich.