Ab September 2025 stellt Ihnen die Gemeinde an dieser Stelle Informationen von allgemeinem Interesse gemäß § 4 IFG zur Verfügung, soweit diese nicht bereits anderweitig (z. B. über die elektronische Amtstafel, öffentliche Register etc.) abrufbar sind.
Gemeindespezifische Informationsbegehren gemäß § 7 IFG können über das dann bestehende Web-Interface gestellt werden.