Hundehaltegesetz und -Sachkundeverordnung 2023

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Seit Juni 2023 gelten neue Regeln für das Halten von Hunden in Niederösterreich. Hundehalter müssen dann Hunde-Sachkundenachweise für einen sogenannten Hundepass erbringen. Auch eine Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt und eine Versicherungspflicht tritt in Kraft.
Meldung der Hundehaltung
Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde;
- im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde
- zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Sachkundenachweis
Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.
Der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter für einen Hund erworbene Nachweis der allgemeinen Sachkunde gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen. Die allgemeine Sachkunde ist vom Halter des Hundes somit „Nur einmal im Leben“ zu absolvieren.
Erweiterte Sachkunde:
Die erweiterte Sachkunde gilt für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde. Diese Regelung entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“. Dieser ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvierenund muss für jeden gehaltenen Hund absolviert werden.
Fristen
Die gesetzlich geregelte Nachreichung des Nachweises der allgemeinen Sachkunde ab Meldung bei der zuständigen Gemeinde (binnen sechs Monaten ab Meldung des Hundes bei der zuständigen Gemeinde) gilt inhaltsgleich auch für die Erbringung des Nachweises der erweiterten Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Hier jedoch gibt es noch eine spezielle Regelung für junge Hunde, der Nachweis der erweiterten Sachkunde ist dann innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen.
Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines auffälligen Hundes hat binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Feststellungsbescheides der Gemeinde den Nachweis der erweiterten Sachkunde vorzulegen.
Der Hundehalter oder die Hundehalterin hat die Beendigung des Haltens eines auffälligen Hundes in der Gemeinde unter Angabe des neuen Hauptwohnsitzes bzw. des Namens und des Hauptwohnsitzes des neuen Hundehalters oder der neuen Hundehalterin, innerhalb von einer Woche zu melden.
Haftpflichtversicherung
Hinsichtlich der ab 1. Juni 2023 geltenden verpflichtenden Haftpflichtversicherung für alle neu angeschafften Hunde ist eine Übergangsfrist für „bestehende“ Hunde bis zum 1. Juni 2025 für die Vorlage des Nachweises der ausreichenden Versicherung bei der Gemeinde (Meldung für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde) bzw. Anpassung der ausreichenden Haftpflichtversicherung (für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde) vorgesehen.
Wo kann man in der Umgebung den Sachkundenachweis absolvieren?
Austrian Dogs Training Center Biedermannsdorf - ADTC
Wienerstraße (neben Feuerwehr)
2362 Biedermannsdorf
Tel. +43 676/535-62-56
E-Mail: info@adtc.at
Homepage: www.adtc.at
(Kurse werden voraussichtlich ab September 2023 angeboten)
ÖGV Ortsgruppe Alt-Mödling e. V.
Guntramsdorfer Straße 34 (Hundeschule)
A 2340 Mödling
Tel.: +43-664/494-08-06 / Mag. Claudia Haider-Kasztler
E-Mail: info@canissimo.at
Homepage: www.hundeschule-moedling.at
(erste Kurse werden ab September angeboten)
SVÖ Mödling OG 122
Guntramsdorfer Straße 109
2340 Mödling
Tel.: +43 0664/523-74-76
E-Mail: svoe.moedling@gmx.at
Homepage: www.hundesportplatzmödling.at
(Kurse werden voraussichtlich ab September 2023 angeboten)