Raumordnung und Bebauung

Örtliches Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan Änderung 2023-2

Die Errichtung des Herzfelderhof-Boulevards und die Gestaltung des Kirchenvorplatzes zum Verweilen waren erste Schritte. Nun entsteht ein Ortskern rund um den Bahnhofsplatz mit Imbiss, Spielplatz, Sitzgelegenheiten und viel Grün. Die Hauptstraße wird belebt und wird mit mehr Aufenthaltsqualität zum Bummeln einladen. Die durch Triesterstraße und  Badnerbahn getrennten Ortsteile sind durch die Änderungen bei den Fahrspuren bereits näher zusammengewachsen und werden auch bei der Platzgestaltung optisch angeglichen. Die Pläne für die nachhaltige Ortskernbelebung stehen vor der Umsetzung.

„Damit wir den Weg in Richtung nachhaltiger Ortskernbelebung weitergehen können und wir keine Insellösungen haben, müssen wir für die weitere Gestaltung wichtige Vorkehrungen in ein Regelwerk gießen und verankern“, so Bürgermeister Herbert Janschka über die aktuellen Änderungen im Raumordnungs- (ROP) und Bebauungsplan (BBPL). Die Änderungen sollen einerseits die Art der Bebauung regeln und gleichzeitig zur Entsiegelung und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen.
Ein Meilenstein in der Raumplanung ist die nunmehrige Festlegung von Gründächern und Grünfassaden bzw. Baumpflanzungen in Verbindung mit der Errichtung von KFZ-Stellplätzen. „Wir haben es geschafft, die fehlenden gesetzlichen Bestimmungen genehmigen zu lassen und eine entsprechende Verordnungsermächtigung nach unseren Vorstellungen von der Oberbehörde zu erwirken“, freut sich gfGR Stefan Michalica, B.Sc. über den Erfolg, von dem auch andere Gemeinden profitieren werden.
Neben der Ortskernbelebung ist hinsichtlich Entsiegelung und Mikroklimas schon vieles umgesetzt worden: Von der grünen
Wand  - dem Stolz des Gemeindeamts, über begrünte Dächer von Buswartehäuschen bis zum großen Flachdach gibt es bereits eine Vielzahl an Vorzeigeprojekten für klimatische Verbesserungen und Biodiversität. Dazu kommen Baumpflanzungen, wo es möglich ist und der große Ausbau des Geh- und Radverkehrs. Für die zukünftige Raumordnung und Bebauung wurde Folgendes verankert:

Änderungen im Raumordnungsprogramms (ROP)

  • Zur Ortskernbelebung wird entlang der Hauptstraße ab dem Europaplatz bis zur B17 und teilweise in der Bahnstraße festgelegt, dass bei Neubauten im Erdgeschoß Handelseinrichtungen, Geschäftslokale und Ähnliches errichtet werden müssen.
  • Im Bauland-Kerngebiet werden in Teilbereichen die Reduktion der maximalen Wohneinheiten pro Grundstück vorgenommen.
  • In der Anningerstraße wird ein Bereich als Bauland-Wohngebiet-nachhaltige Bebauung festgelegt.
  • Die erste Fläche in Wiener Neudorf für Photovoltaikanlagen wird ausgewiesen.
  • Zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs werden Verkehrsflächen angepasst.
  • Bei der Badner-Bahn Haltestelle Griesfeld wird die Zweckbestimmung der Verkehrsfläche „Park & Ride“ auf „Einrichtungen für nachhaltige Mobilität“ geändert.

Neu im Bebauungsplan (BBPL)

  • Es wurde ein Plan zur Versickerung der Oberflächenwässer auf Eigengrund erarbeitet. Es werden Mindestflächen festgelegt, die nicht versiegelt werden dürfen.
  • In den meisten Siedlungsbereichen wurde eine vordere und hintere Baufluchtlinie festgelegt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei Neubauten unbedingt ein Vorgarten eingehalten werden muss oder neue Wohnhäuser nicht im Gartenbereich errichtet werden dürfen.
  • Zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelung werden auch die Nebengebäude in den jeweiligen Bauwichen beschränkt. Dies ermöglicht, Grünräume zu sichern und somit eine hohe Lebensqualität und ein intaktes Mikroklima zu erhalten.
  • In einigen sensiblen Bereichen, vor allem entlang des Mödlingbachs, werden auch Freiflächen angeordnet, die nicht bebaut werden dürfen. Teilweise werden auch die Gebäudehöhen und die Bebauungsdichte angepasst.
  • Bei Zu- und Neubauten bzw. bestimmten Umbauten mit zusammenhängenden flach geneigten Dachflächen (inkl. ev. vorhandenem Bestand) größer als 200 m² gilt die Verpflichtung zur Begrünung der neuen Dachfläche im Ausmaß von 75%, entsprechend dem Standard der ÖNORM L1131 oder alternativ von Fassadenflächen. Diese Gründachfläche kann durch ein höheres Substratvolumen oder durch eine Kombination mit der PV-Anlage reduziert werden.
  • Tiefgaragen sind mit einem 80cm starken Substrataufbau zu begrünen.
  • Ab 9 KFZ-Stellplätzen ist ab jedem dritten Stellplatz ein Baum zu pflanzen und so anzuordnen, dass eine Beschattung der KFZ-Stellplätze erreicht werden kann.
  • Zur Verbesserung des Ortsbildes wird bei Einfriedungen die Verwendung von Sichtschutzstreifen oder anderen gleichwertigen künstlichen Materialien (auch Netze, Schilfmatten, etc.) untersagt.
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